Wir bieten Ihnen Sicherheit durch qualifizierte Fachkräfte und sind Ansprechpartner die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sofortige Pflegeübernahme nach Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen möglich.
Laut Pflegeversicherungsgesetz ist die häusliche Pflege vorrangig der stationären Pflege zu betrachten. Der Gesetzgeber unterstützt die häusliche Pflege mit entsprechenden Geldleistungen.
Auf Wunsch Begleitung bei MDK-Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrades.
Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie z. B. Hausnotruf-Geräten.
Und vieles mehr…
Ärztlich verordnete Leistungen zur Sicherung der häuslichen Krankenpflege:
Sowie weitere medizinische Hilfeleistungen auf Anordnung des Arztes.